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bei Kauf und Verkauf von Wald
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bei rechtlichen Regelungen (Abfindungen, Erbschaften, Scheidungen, Zwangsversteigerungen u.a.)
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bei Erweiterungen von Bau-, Gewerbe- und Industriegebieten, Mülldeponien, Flugplätzen u.a.
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bei Straßen- und Versorgungsleitungsbau (Gas, Strom, Öl, Wasser)
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bei Schadensregulierungen (Windwurf-, Rand-, Folgeschäden).
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Beurteilung des Gesundheitszustandes von Bäumen, durch deren Umstürzen es zu Schäden gekommen ist
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Brandschäden
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sonstige Schadensermittlungen.
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bei Vorhaben, die in die Natur und Landschaft eingreifen (z.b. Abbau von Kohle, Gestein, Kies und Sand),
werden im Vorfeld von erforderlichen Behördengenehmigungen Umweltverträglichkeitsgutachten erstellt. Dabei wird der Waldzustand vor dem Eingriff begutachtet, um später feststellen zu können,
ob sich der Waldzustand verschlechtert hat
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für die Genehmigung zum Bau von Anlagen und Gebäuden, die Immissionen verursachen (Industrieanlagen,
Stallungen), wird der im Einflussbereich liegende Wald beweisgesichert.
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in Angelegenheiten, die Wälder und Bäume betreffen.